Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Rechtsgeschäfte und sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen der sigmavista it consulting gmbh (nachfolgend „sigmavista“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).
1.1.2 Diese AGB gelten sowohl für einmalige Leistungen als auch für dauerhafte Vertragsverhältnisse, insbesondere für Managed Services und wiederkehrende Dienstleistungen.
1.1.3 Die in diesen AGB verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten geschlechtsneutral.
1.2 Vertragsbestandteile und Vorrangregelung
1.2.1 Verträge zwischen den Vertragsparteien werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB geschlossen. Maßgebliche Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge anzuwenden:
a) die individuelle schriftliche Vereinbarung (z. B. Vertrag, Auftragsbestätigung),
b) diese AGB,
c) ergänzende Vertragsdokumente wie Service Level Agreements (SLA), Leistungsbeschreibungen, Produktdatenblätter oder sonstige Vertragsanlagen.
1.2.2 Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn sigmavista diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
1.3 Zukünftige Verträge
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen sigmavista und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Leistungsbereiche
sigmavista erbringt IT-Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Cloud- & Managed Services: Bereitstellung, Verwaltung und Sicherung von IT-Infrastrukturen, Cloud-Speicherlösungen und virtuellen Servern.
- Cybersecurity & Netzwerksicherheit: Bereitstellung von IT-Sicherheitslösungen wie Firewalls, Endpoint Protection und Security Operations Center (SOC)-Diensten.
- IoT & Industrie 4.0: Entwicklung, Implementierung und Wartung von IoT-Plattformen, Echtzeit-Datenanalysen sowie Automatisierungslösungen.
- IT-Consulting & Softwareentwicklung: Beratung, Entwicklung und Anpassung von Softwarelösungen sowie Optimierung bestehender IT-Architekturen.
2.2.1 sigmavista erbringt ihre Leistungen auf Basis eines Managed Service- oder Projektvertrags, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
2.2.2 Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind die zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Einzelverträge, Service Level Agreements (SLA) oder Leistungsbeschreibungen.
2.2.3 Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich in einem Vertrag, SLA oder einer Leistungsbeschreibung enthalten sind, sind nicht Bestandteil der vertraglichen Verpflichtungen von sigmavista.
2.3 Barrierefreiheit
2.3.1 Eine barrierefreie Gestaltung der Leistungen im Sinne folgender Gesetze ist nicht automatisch Teil des Vertragsgegenstands und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung:
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG),
- Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG),
- Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BaFG, ab 28. Juni 2025).
2.3.2 Liegt keine entsprechende Beauftragung durch den Kunden vor, obliegt es diesem, die erbrachten Leistungen auf ihre gesetzliche Zulässigkeit zu überprüfen.
3. Preise, Zahlung und Abrechnung
3.1 Preisfestlegung und Anpassungen
3.1.1 Die Vergütung ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten, Bestellformularen oder individuellen Vertragsvereinbarungen.
3.1.2 Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.1.3 sigmavista ist berechtigt, Preise anzupassen, sofern sich die Kostenstruktur maßgeblich verändert. Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens einen (1) Monat im Voraus schriftlich mitgeteilt.
3.2 Zahlungsbedingungen
3.2.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
3.2.2 Bei Zahlungsverzug ist sigmavista berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu verrechnen.
3.2.3 Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit beträgt 30 Minuten. Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten unterliegen gesonderten Zeitzuschlägen.
3.2.4 Kosten für Drittanbieter-Software (z. B. Lizenzgebühren, Wartung, Support) trägt der Kunde.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Vorbehalt des Eigentums
4.1.1 Alle von sigmavista gelieferten Waren, Softwarelizenzen oder sonstigen Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von sigmavista.
4.1.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und darf diese nicht ohne Zustimmung von sigmavista veräußern, verpfänden oder anderweitig belasten.
4.2 Maßnahmen bei Zahlungsverzug
4.2.1 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist sigmavista berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzufordern, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt.
5. Vertragsdauer und Kündigung
5.1 Vertragslaufzeit
5.1.1 Verträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
5.2 Kündigungsrechte
5.2.1 Managed Services oder fortlaufende Leistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
5.2.2 sigmavista kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder sich im Zahlungsverzug befindet.
5.3 Folgen der Vertragsbeendigung
5.3.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet die Nutzungsmöglichkeit aller von sigmavista bereitgestellten Dienstleistungen und Systeme.
5.3.2 Kundendaten werden 30 Tage nach Vertragsende gelöscht, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.
6. Datenschutz und Geheimhaltung
6.1.1 sigmavista verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
6.1.2 Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
6.1.3 Sofern sigmavista im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig wird, ist der Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AVV) erforderlich.
6.1.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sigmavista technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherung trifft, jedoch keine absolute Sicherheit garantieren kann. Der Kunde bleibt für die Sicherung und den Schutz seiner eigenen Daten mitverantwortlich.
6.2 Geheimhaltung
6.2.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen.
6.2.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
6.2.3 Die Geheimhaltungspflicht entfällt für Informationen, die
a) der empfangenden Partei vor der Offenlegung nachweislich bekannt waren,
b) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht beruht,
c) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
6.3 Referenznennung
6.3.1 sigmavista ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern keine vertraulichen Details veröffentlicht werden.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Haftungsausschluss und -beschränkung
7.1.1 sigmavista haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
7.1.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden (z. B. entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Ansprüche Dritter) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.1.3 Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, haftet sigmavista im Schadensfall maximal bis zu 10 % der Auftragssumme, jedoch höchstens EUR 3.000,- pro Schadensfall.
7.2 Gewährleistung
7.2.1 Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Auftreten eines Mangels schriftlich bei sigmavista zu melden.
7.2.2 sigmavista hat das Recht auf Nacherfüllung (Verbesserung oder Austausch) innerhalb einer angemessenen Frist.
7.2.3 Falls sigmavista Leistungen durch Dritte erbringen lässt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten bestehen, werden diese an den Kunden abgetreten.
7.3 Verjährung von Schadenersatzansprüchen
Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, sofern keine kürzere gesetzliche Frist gilt.
8. Nutzung von Drittanbietern und Subauftragnehmern
8.1 Einsatz von Subauftragnehmern
8.1.1 sigmavista ist berechtigt, Subauftragnehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen heranzuziehen.
8.1.2 Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt jedoch bei sigmavista.
8.2 Drittanbieter-Software
8.2.1 Falls sigmavista dem Kunden Software von Drittanbietern bereitstellt, gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittanbieter vorrangig.
8.2.2 sigmavista übernimmt keine Haftung für Schäden oder Ausfälle aufgrund von Drittanbietersoftware, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9. Abwerbeverbot
9.1 Schutz vor Abwerbung
9.1.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von 18 Monaten nach dessen Beendigung, keine Mitarbeiter von sigmavista oder deren Subauftragnehmern abzuwerben oder zu beschäftigen.
9.1.2 Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts des betroffenen Mitarbeiters, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt ST2 gemäß Kollektivvertrag für Angestellte in der IT-Branche.
10. Höhere Gewalt
10.1 Definition und Folgen
10.1.1 Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, sofern diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
10.1.2 Höhere Gewalt umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:
- Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Embargo,
- behördliche Eingriffe, gesetzliche Änderungen nach Vertragsabschluss,
- Ausfall der Stromversorgung oder Telekommunikationsinfrastruktur,
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen.
10.1.3 Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als drei (3) Monate, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen schriftlich zu kündigen.
11. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen
11.1 Lizenzierung von Softwareprodukten
11.1.1 Dem Kunden wird ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der von sigmavista bereitgestellten Software für die Laufzeit des Vertrags eingeräumt.
11.1.2 Falls die Nutzung in einem Netzwerk erfolgt, ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich.
11.1.3 Die Lizenzbedingungen des Herstellers gelten vorrangig gegenüber diesen AGB.
11.2 Schutz von Unterlagen und Dokumentationen
11.2.1 Sämtliche von sigmavista bereitgestellten Dokumentationen, Handbücher und sonstige Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen dieser AGB
12.1.1 sigmavista ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
12.1.2 Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang widerspricht.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.2.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Traun, Österreich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.2.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4 Gültigkeit Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 01.10.2024 gültig. Änderungen können durch sigmavista jederzeit vorgenommen werden und ersetzen diese Ausgabe.